- 06821 983045
- julian.armand@steuerberatung-am.de
- Termine nach Vereinbarung
| 10.04. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.04.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für März 2026]
| 11.05. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
| 15.05. | Gewerbesteuer** Grundsteuer** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.05. bzw. 18.05.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für April 2026; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Rufen Sie uns gerne unter 06821 983045 an und wir vereinbaren schnellstmöglich einen Termin.
© 2024 A/M Steuerberatung - STEUERBERATUNG IN NEUNKIRCHEN